Laufschrift

17.2. Styrian Gliders Day im Sportpark Graz

Montag, 1. April 2013

Wichtige DHV-Meldung die uns betrifft


Österreich: Einflug in Luftraum E künftig gebührenpflichtig


Im Zuge der Reform der österreichischen luftrechtlichen Vorschriften (Luftfahrtgesetz, Luftverkehrsregeln, Zivilluftfahrer-Personalverordnung), planen die zuständigen Behörden eine Gebührenpflicht für die Nutzung des Luftraums E (von der Untergrenze des überwachten Luftraums bis FL 125) von Segelfliegern, Gleitschirmfliegern und Drachenfliegern. Hintergrund ist insbesondere der hohe Verwaltungsaufwand, der für die Einrichtung, Freigabe und Überwachung der „Special Rules Areas“ (SRA) erforderlich ist. Diese Gebiete wurden speziell für Segelflieger und Hänge- und Paragleiter eingerichtet, um Thermik- und Streckenflüge im normalerweise einer Flugverkehrskontrollfreigabe unterliegenden und überwiegend von IFR-Verkehr genutzten Lufträumen (C, D) zu ermöglichen.

Die geplante Luftraum-Abgabe wird in Form einer selbstklebenden Vignette für 80 € im Jahr erhoben. Es soll jedoch sowohl eine 3-Monats- Vignette (40 €), als auch eine 10-Tages- Vignette (10 €) angeboten werden. Die Vignette muss fest auf dem Fluggerät angebracht werden, beim Hängegleiter am Steuerbügel, beim Gleitschirm in der Mittelzelle, nahe der Musterprüfplakette.

Die Einführung der Luftraum-Abgabe wird zum 1.7.2013 erfolgen. Bis zum Jahresende wird ein Verstoß lediglich mit einer Ermahnung geahndet, ab 2014 wird ein Bußgeld von 120 € und zuzüglich die Gebühr der Jahres-Vignette fällig.
Kontrollen erfolgen an den Landeplätzen. Die Behördenvertreter kontrollieren anhand des Variometers/GPS der Piloten, ob ein Einflug in den Luftraum E erfolgt ist. Weiterhin gebührenfrei bleiben Flüge im Luftraum G.

Für Teilnehmer an den österreichischen Online-XC’s ist zu beachten, dass Streckenflüge in Österreich, bei welchen in den Luftraum E eingeflogen wurde, nur gewertet werden, wenn der Pilot den 8-stelligen Code eingibt, der sich auf jeder Vignette befindet (siehe Abbildung).
Der DHV bedauert die künftige Gebührenpflicht und hat bei den zuständigen Behörden bereits schriftlich protestiert. Der DHV hat auf seiner Website eine Online-Petition eingerichtet und fordert österreichische und ausländische Piloten auf, diese zu unterzeichnen. Die zuständigen Behörden sind in Wien ansässig. Deshalb ist die Petition dreisprachig; wienerisch, hochdeutsch und englisch. Der DHV bittet die Piloten, neben der Angabe von Name und Lizenznummer, je nach Grad der Betroffenheit, eines der drei vorgegebenen Textfelder zu aktivieren:
Die Vignetten werden bei allen österreichischen Flugschulen und an den Kassen der Bergbahnen in den Fluggebieten erhältlich sein. Die Petition des DHV findet sich hier.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

hahaha wie ge.. :-]

ich bitte drei- 2 für meine reserven ;-}
grüsse